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Jugendgerichtsgesetz

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Der Handkommentar JGG bringt die verschiedenen Verfahrensabläufe vom Ermittlungs- über das Hauptverfahren bis hin zum Jugendstrafvollzug in eine stringente Argumentationslinie unter Berücksichtigung aller wesentlichen, auch angrenzenden Rechtsgebiete (StPO, GVG, SGB VIII, Jugendstrafvollzugsrecht). Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die zahlreichen Änderungen durch das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (»Warnschussgesetz«), das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung und die Änderungen zur Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern. Besonders hilfreich sind die integrierten Antrags- und Beratungshinweise sowie konkrete Leistungsbeschreibungen für die soziale Arbeit. Die Praxis schätzt die Anwendungsnähe der Darstellung, die die notwendigen jugendkriminologischen Grundlagen der Persönlichkeitsbeurteilung von jungen Menschen vermittelt und die Normanwendungsrichtlinien der Praxis wie besondere jugendstrafrechtliche Instrumente (Anti-Gewalt-Training, Diversions-Richtlinien, JGG-Richtlinien) einbezieht. Das renommierte Herausgeber- und Autorenteam aus allen relevanten Berufszweigen gewährleistet die Rückführung der Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und dem Haftanstaltsalltag in die juristische Anwendung des JGG: Gernot Blessing, OStA a.D., Leiter einer Jugendabteilung bei der StA Stuttgart | ­Reinhold Buhr, Direktor des AG Bruchsal a.D. | Dr. jur. Frank Czerner, Vertretungsprofessor für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Univ. Kassel | Dr. jur. Jörg Habetha, RA und FA für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Univ. des Saarlandes | Hadmut Birgit Jung-Silberreis, Leitende Regierungsdirektorin, Leiterin der JVA Wiesbaden | Mark Kern, RA in Lauda Königshofen | Priv.-Doz. Dr. jur. ­Christian Laue, Priv.-Doz. am Institut für Kriminologie der Ruprecht-Karls-Univ. Heidelberg | Dr. jur. Alexander Linke, Richter am LG Köln | Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter Meier, Univ.-Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Univ. Hannover | Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Univ.-Prof. (em.), Kinder-, Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps Universität Marburg | Prof. Dr. jur. Dieter Rössner, Univ.-Prof. i.R. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg, Rechtsanwalt in Tübingen | Priv.-Doz. Dr. jur. Gerson Trüg, RA und FA für Strafrecht in Freiburg/Karlsruhe, Priv.-Doz. an der Eberhard Karls Univ. Tübingen | Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Univ.-Prof. für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender ­Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Univ. Bonn | Dr. Beate Weik, OStA, Abteilungsleiterin bei der StA Stuttgart | Prof. Dr. jur. Rüdiger Wulf, Honorarprofessor der Eberhard Karls Univ. Tübingen, Ministerialrat - Referatsleiter "Vollzugsgestaltung" - in der Abteilung "Justizvollzug" im JuM Baden-Württemberg
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