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Justiz im Dritten Reich 1933-1940
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Das Standardwerk zur Justiz im NS liegt nun in verbesserter Auflage vor. Eingehend wird der persönliche und berufliche Werdegang des Deutschnationalen Franz Gürtner (1881-1941), Hitlers langjährigem Justizministers, geschildert, der Aufbau eines zentral organisierten Justizapparates bis 1935, die Personalpolitik in der Justizverwaltung und in der Anwaltschaft, die Verfolgung von Straftaten von Angehörigen der "Bewegung", die Umgehung der Justiz bei illegalen Maßnahmen der politischen Führung, das brisante Verhältnis der Justiz zur SS und zur Polizei und die Entwicklung des Rechtswesens. Der Autor: Lothar Gruchmann war bis zu seine Pensionierung langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte. Pressestimmen zur 1. Auflage: "Das nun von Lothar Gruchmann nach vieljährigen Studien vorgelegte monumentale Werk ist nicht nur wissenschaftsgeschichtlich ein Abschluß, indem es die Perspektive persönlicher Schuldzuschreibungen verläßt und endgültig Historiographie im klassischen Sinne bietet, es ist auch die wohl bedeutsamste Forschungsleistung zum Rechtswesen des NS-Staates, die wir bis jetzt haben. [...] Geschichtswissenschaft und Neuere Rechtsgeschichte sind Lothar Gruchmann für diese Leistung zu großem Dank verpflichtet, und zwar nicht nur wegen der hier geleisteten Kärrnerarbeit, sondern weil nun endlich eines der schwierigsten und sensibelsten Gebiete mit Anteilnahme, aber in ruhigem Ton, mit dem Willen zu größtmöglicher Objektivität und mit dem Wissen um die Vieldeutigkeit der scheinbar so eindeutigen Vorgänge analysiert worden ist. Von diesem Buch wird alle künftige Forschung über NS-Justiz auszugehen haben." (Michael Stolleis, in: Historische Zeitschrift, Band 249, 105 ff.) "Nach jahrelangen intensiven Studien ist Gruchmann hier eine Darstellung des Verfalls des Rechts im nationalsozialistischen Herrschaftssystem gelungen, der ein großer Leserkreis zu wünschen ist, zumal das Buch auch in einer Sprache geschrieben ist, die sich wohltuend von so manchem heute üblichen und kaum verständlichen Wissenschaftsjargon abhebt." (Die Zeit, 27.10.1989) "... ein höchst lesenswertes Grundlagenwerk, das weitere insbesondere rechtshistorische Arbeiten zur NS-Rechts- und Justizgeschichte ermöglichen dürfte." (Juristische Rundschau, 9/1989)
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