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Justiz im Dritten Reich. NS-Sondergerichtsverfahren in Rheinland-Pfalz
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Die Tätigkeit der NS-Sondergerichte als «Panzertruppe der Rechtspflege» war im Interesse einer möglichst großen Abschreckung auf eine schnelle Aburteilung und Vollstreckung ausgerichtet. Für Bagatelldelikte wurden - gestützt auf das angeblich gesunde Volksempfinden - unverhältnismäßig hohe Strafen verhängt. Diese Methode diente als wirkungsvoller Beitrag der Justiz zur Stabilisierung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems. Die Verfahren der NS-Sondergerichte auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz wurden mit Blick auf eine eventuelle Wiederaufnahme zur Rehabilitierung der Opfer überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung, die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse und die hierfür herangezogenen Materialien zur Sondergerichtsbarkeit wurden in einer Dokumentation zusammengestellt.
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