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Justiz und Sportgerichtsbarkeit - Mit- oder Gegeneinander, Kooperation oder Clinch?

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Der organisierte Sport braucht Kontroll- und Entscheidungsinstanzen, die eine schnelle und kompetente Streitbeilegung ermöglichen. Die Sportgerichtsbarkeit der Verbände garantiert diesen effizienten Rechtsschutz und hat dabei zwangsweise Berührungspunkte mit der Schiedsgerichtsbarkeit sowie der staatlichen Justiz. Sportverbände stoßen aber dort an ihre Grenzen, wo kriminelles Verhalten nur mit den Mitteln der staatlichen Strafverfolgung nachgewiesen und sanktioniert werden kann, so beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem sich rasant entwickelnden Sportwettenmarkt. Andererseits kann wiederum eine einheitliche internationale Rechtsprechung z. B. bei Dopingvergehen wohl nur der Sport selbst mit seinen Verbands- und Schiedsgerichten garantieren. Die Schwierigkeit der Abgrenzung zeigt sich spätestens dann, wenn der einzelne Sportler sein Recht letztlich doch vor den staatlichen Gerichten sucht, weil nur diese seiner Auffassung nach in der Lage sind, Entscheidungen auf Grundlage eines fairen Verfahrens zu treffen. Dieses tatsächlich oder auch nur vermeintlich bestehende Konkurrenzverhältnis ist Gegenstand der Beiträge des Tagungsbandes.
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