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Justus Henning Böhmer
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J. H. Böhmer, dessen ab 1714 in Halle erscheinendes `Protestantisches Kirchenrecht¿ die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts juristisch mitprägt und den Beginn der evangelischen Kirchenrechtswissenschaft markiert, bietet mit der `dissertatio praeliminaris de iure liturgiarum ecclesiasticö am Beginn von Band 3 zu Herkunft, Umfang und Bedeutung des ius liturgicum eine rechtshistorische und staatskirchenrechtliche Begründung des landesherr- lichen Eingriff-Rechtes in die Gestaltung des Gottesdienstes, er bezieht dabei zugleich den inneren Zusammenhang von Gottesdienst und Ordnung unter der Voraussetzung der gegenseitigen Bedingtheiten zwischen Ordnung und Freiheit mit ein, dies auf dem Hintergrund des die kirchliche Situation seiner Zeit kennzeichnenden Kampfes zwischen lutherischer Orthodoxie und Pietismus.
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