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Kann die Freiheitsentziehung als 'ultima ratio' in pädagogischer Verantwortung der Jugendhilfe stehen?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1, 0, Technische Universität Dortmund, 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, ob Freiheitsentziehung als 'ultima ratio' in pädagogischer Verantwortung der Jugendhilfe stehen kann. Es geht um die geschlossene Unterbringung vor allem von Minderjährigen, die in der Jugendhilfe einen Grenzfall darstellt und kontrovers diskutiert wird. Um dieser Frage nachgehen zu können, müssen zuerst allgemeine Grundlagen in Bezug auf die Jugendhilfe sowie die geschlossene Unterbringung vorgestellt werden. Im nächsten Abschnitt soll die geschlossene Unterbringung vorgestellt werden, um überprüfen zu können, ob sie mit den pädagogischen Grundsätzen der Jugendhilfe vereinbar ist. Es werden die gesetzlichen Grundlagen der geschlossenen Unterbringung dargelegt. Daraufhin soll der Begriff der geschlossenen Unterbringung näher bestimmt werden. Des Weiteren wird in diesem Abschnitt die Konzeption des 'Stufenmodells' erläutert, um einen Einblick in die Methoden und Ziele der geschlossenen Unterbringung zu erlangen, und um diese anschließend mit den Handlungsprinzipien der Jugendhilfe vergleichen zu können. Im darauffolgenden Abschnitt soll die Diskussion um die geschlossene Unterbringung dargelegt werden, um aufzuzeigen, dass schon seit Jahrzehnten um Alternativen gerungen wird, die geschlossene Unterbringung aber trotzdem noch immer einen Bestandteil in der Jugendhilfe bildet, der sich durchaus weiterentwickelt hat.
Die Frage, ob sie pädagogisch zu rechtfertigen ist, wird noch immer diskutiert. Es wird die kontroverse Diskussion seit den 1970er Jahren aufgegriffen, um die Argumente der Befürworter sowie der Gegner der geschlossenen Unterbringung in einem kurzen Überblick darzulegen. Anschließend sollen Kritikpunkte aus neueren Untersuchungen dargestellt werden, die noch immer diskutiert werden und dazu beitragen, dass die geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe weitestgehend nicht akzeptiert wird. Hierbei soll schwerpunktmäßig die Frage nach der Trennschärfe der Indikationen sowie die Frage nach den rechtlichen Standards und deren Umsetzung behandelt werden, denn hier zeigt sich deutlich, in welchem Zwiespalt die pädagogische Rechtfertigung im Hinblick auf die geschlossene Unterbringung steht. Im letzten Abschnitt soll nun in Bezug auf die Fragestellung, ob geschlossene Unterbringung in pädagogischer Verantwortung stehen kann, überprüft werden, inwieweit die Grenzen der geschlossenen Unterbringung Chancen aufweisen können.
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