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Kant: Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit als Kennzeichen der Apriorität von Urteilen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1, 3, Technische Universität Darmstadt (Institut für Philosophie), Veranstaltung: LK: Kant: Prolegomena, Sprache: Deutsch, Abstract: Immanuel Kant (1724-1804) zählt zu den größten deutschen Philosophen und Begründer der Erkenntnistheorie. Seine Philosophie bedeutet den intellektuellen Höhepunkt und zugleich eine Wende in der europäischen Aufklärung. Vom Fortschritt der Naturwissenschaften sowie der Entwicklungen der Logik und Mathematik stark beeindruckt, betrachtet Kant den Streit in der Fundamentalphilosophie, der "Metaphysik", d.h. den permanenten Konflikt zwischen Rationalismus (Descartes, Spinoza, Leibniz) und Empirismus (Locke, Hume), als skandalös. Seinetwegen stellt er die Unter-suchung der "metaphysischen" Gegenstände Gott, Freiheit und Unsterblichkeit zurück und widmet sich der Frage, ob die Metaphysik überhaupt als Wissenschaft möglich sei. Er antwortet auf diese Frage mit einem neuen Denkansatz, der transzendentalen Vernunftkritik. Kant publizierte 1781 die erste Auflage seiner "Kritik der reinen Vernunft", welches zugleich als sein Hauptwerk gilt. In Folge von manchem Unverständnis publizierte er die "Prolegomena", welche als Einleitung und verständlichere Form der Kritik der reinen Vernunft gelten soll. In der philosophischen Abhandlung Prolegomena widmet sich Kant der Frage nach der generellen Möglichkeit der Metaphysik. Die Voraussetzung, derer es bedarf, um überhaupt eine solche Frage zu stellen, ist der Zweifel an der Wirklichkeit der Wissenschaft. Sein Verweis auf Hume, der die Möglichkeit anzweifelt, den Zusammenhang von Ursache und Wirkung "a priori" (d.h. unabhängig von jeglicher Erfahrung) und aus Begriffen zu denken , dient Kant dazu, seinen Standpunkt zu detaillieren. Im folgenden soll es nun darum gehen, die Apriorität von Urteilen und deren Kriterien "Notwendigkeit" und "strenge Allgemeingültigkeit" herauszuarbeiten, und in ihren Kontext zu stellen. Um letztendlich zu einer Systematik der Urteile gelangen zu können, gilt es zuvorderst die Begriffe "a priori" und "a posteriori", sowie "analytisch" und "synthetisch" zu klären. Dazu werde ich mich sowohl auf Paragraphen der Prolegomena und auf entsprechende Ausführungen in der Kritik der reinen Vernunft beziehen.
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