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Kartellrecht

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Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar - zunächst als „Langen", seit der 7. Auflage als „Langen/Bunte" - Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt. Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel „Bunte, Kartellrecht". Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis - Bundeskartellamt, BGH, BMWi, EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft - steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten Praxisbezug. Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts: Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel „GWB-Digitalisierungsgesetz" bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts. Sie wird voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten. Neu in der 14. Auflage: Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen: Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Digitalunternehmen Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten, Maßnahmen gegen „self-preferencing") Beschleunigung von Kartellverfahren Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten) Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß § 39a GWB Sonderregelung zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen) Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht (insb. Schienenkartell-Entscheidungen) Der Herausgeber: Prof. Dr. Herman-Josef Bunte, Universitätsprofessor a.D., Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt in Bielefeld Autor/inn/en: Dr. Christian Bahr, RA, Düsseldorf, Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor im BKartA, Vors 8. Beschlussabteilung, Honorarprofessor Universität Mainz, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, VorsRi BGH a.D., Honorarprofessor Universität Freiburg i.Br., Dr. Ellen Braun, LL.M., RAin, Hamburg, Prof. Dr. Friedrich Wenzel Bulst, Referatsleiter, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Honorarprofessor, Universität Bielefeld, Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Universitätsprofessor a.D., Ri Hanseatisches OLG a.D., RA, Bielefeld, Steffen Häfele, LL.M., Regierungsdirektor im BKartA, Beis. 7. Beschlussabteilung, Daniela Hengst, Direktorin im BKartA, Vors. 10. Beschlussabteilung, Dr. Thorsten Käseberg, LL.M., Ministerialrat im BMWi, Referatsleiter, Dr. Gunnar Kallfass, Lt. Regierungsdirektor im BKartA, Berichterstatter in den Abteilungen V und B 6, Dr. Katharina Krauß, Direktorin im BKartA, Vors. 7. Beschlussabteilung, Carsten Lembach, Ri OLG Karlsruhe, Dr. Tobias P. Maass, LL.M., EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Dr. Steffen Nolte, Leiter Wirtschafts- und Rechtspolitik Daimler AG, Brüssel, Jörg Nothdurft, Direktor im BKartA, Abteilu
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