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Kartellrechtliche Durchsetzungsstrategien in der Europäischen Union, den USA und Deutschland
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Im Jahr 2001 legte der Europäische Gerichtshof durch seine Courage-Rechtsprechung den Grundstein für einen Paradigmenwechsel in der Durchsetzung des europäischen Kartellrechts. Von nun an sollte jeder Unionsbürger, der Opfer von Kartellen oder marktbeherrschenden Unternehmen geworden ist, Schadensersatz vor den Gerichten seines Heimatstaates einklagen können. Der deutsche Gesetzgeber setzte die Vorgaben des Gerichtshofes im Rahmen der 7. GWB-Novelle um und wertete den Individualschutz von Betroffenen damit erheblich auf. Da hier weitgehend Neuland betreten wurde, untersucht die Arbeit die Lösungsansätze anderer Rechtsordnungen für die am meisten diskutierten Fragen im Zusammenhang mit privater Kartellrechtsdurchsetzung. Besonderes Augenmerk wurde auf die Rechtsordnung der USA gelegt, die auf eine über hundertjährige Erfahrung bei der Durchsetzung des Kartellrechts mittels privater Schadensersatzklagen zurückblicken kann.
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