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Kassenärzte als Beauftragte der Krankenkassen im Sinne von § 299 Abs. 1 StGB
Angebote / Angebote:
Die vorliegende Arbeit behandelt die mögliche Strafbarkeit des Kassenarztes gemäß
den §§ 299 ff. StGB bei der Verordnung von Arzneimitteln. Eine solche Strafbarkeit
kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Verordnung der Medikamente durch
Zuwendungen der Pharmaindustrie in deren Sinne beeinflusst wird.
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