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Kaufen nach Römischem Recht
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Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages "emptio venditio". Die antiken römischen Vorschriften sind seit dem Mittelalter Grundlagen der Rechtsentwicklung. Dazu gehört z.B. der Käuferschutz gegen Sachmängel ebenso wie der Satz vom sofortigen Übergang der Gefahr. Die Autoren dieses Bandes untersuchen einzelne Fragen des Kaufrechts in der römischen Antike und in Rechtsordnungen der Neuzeit.
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