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Kernbereichsschutz bei Durchsuchungen

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Strafprozessuale Durchsuchungen ermöglichen tiefe Einblicke in das rivatleben Betroffener. Diese haben zu befürchten, dass der Staat bei der Suche nach Beweismitteln auch in ihre höchstpersönliche Sphäre vordringt und Informationen erhebt, die dem in der Menschenwürdegarantie wurzelnden Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Trotz der Kernbereichsrelevanz von Durchsuchungen gibt es in der Strafprozessordnung keine Regelungen zum Schutz der Intimsphäre bei Durchsuchungen. Fritz Kroll analysiert die aktuelle Rechtslage und kommt zu dem Ergebnis, dass diese dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Einzelnen auf Achtung seines Kernbereichs bei Durchsuchungen nicht gerecht wird. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber Regelungen dazu einzuführen hat, und entwickelt einen Vorschlag für einen wirksamen Kernbereichsschutz de lege ferenda.
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