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Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein

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Das zum 1.1.2021 in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetz ist zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 29.4.2022 geändert worden. Die Verfasser erläutern in umfassender und allgemeinverständlicher Weise die nach ihrem Inkrafttreten zum 1.1.2021 bereits mehrfach, zuletzt mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes geänderten Regelungen des neuen KiTaG einschließlich des bis zum 1.1.2025 geltenden Übergangsrechts. Hierbei werden die ersten Erfahrungen, die die in der Kindertagesbetreuung tätigen Akteure mit der vollständig neuen Konzeption der Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein sammeln konnten, berücksichtigt. Die 9. Auflage des Kita-Kommentars bringt die Kommentierung auf den Stand des Änderungsgesetzes vom 29.4.2022. Den Schwerpunkt der Neukommentierung bilden zum einen die durch die gesetzgeberischen Aktivitäten geschaffenen Änderungen, wie z. B. die sich aus der Absenkung des Elternbeitrags für unterdreijährige Kinder ergebenden Auswirkungen, die Darstellung der möglichen Gruppengrößenerweiterungen zur Deckung des infolge des Krieges in der Ukraine sich ergebenden erhöhten Betreuungsbedarfes oder die Änderungen betreffend die Bildung des Landeselternbeirats. Zum anderen haben die Verfasser, veranlasst durch den in der Praxis erkennbaren gesteigerten Bedarf, insbesondere die Regelungen zur Bedarfsplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und zur Mitwirkung der Gemeinden bei der Bedarfsplanung und bei der Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Träger für neu zu schaffende Kindertageseinrichtungen vertiefend bearbeitet. Auch die durch erneute Tarifsteigerungen im Bereich des TVöD hervorgerufenen Änderungen der Kita-Finanzierung sind eingearbeitet worden. Die Kommentierung bietet eine aktuelle und umfassende Erläuterung aller einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie ist eine Handreichung zur rechtssicheren Lösung aller in der Praxis auftretenden Rechtsanwendungsprobleme und erleichtert so die tägliche Arbeit aller an der Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein Beteiligten, ob auf Seiten der Einrichtungsträger, der Standortgemeinden, der Jugendhilfeträger oder auch der Elternvertretungen und der Mitglieder in den Kita-Beiräten. Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht, Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, sind erfahrene Praktiker, die mit den auf dem Gebiet der Kindertagesförderung in der Praxis auftretenden Problemen und Streitfällen ständig befasst sind.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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