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Kirchliches Arbeitsrecht auf neuen Wegen
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Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anno 2018 im Fall "Egenberger" und im "Chefarzt-Fall" übernommen und verschärft hat, gelten kirchliche Einrichtungen jetzt als "Tendenzbetriebe". Die neuen Wege und Regeln bei der Einstellung und der Kündigung in der "Dienstgemeinschaft" werden in diesem Band durch Experten des Arbeitsrechts, des Europarechts und der Theologie näher erläutert.Der säkulare Trend und die häufig notwendige Mitarbeit von "Nichtchristen" verstärken die Verweltlichung des kirchlichen Arbeitsrechts. Der juristische Anstoß von außen sollte Anlass sein, daraus positive Impulse für eine eher "institutionell" als persönlich definierte Loyalität zu gewinnen: Loyalität meint demnach nicht "Totalidentifikation" mit der Kirche, sondern eine einrichtungsspezifisch gefasste und an der jeweiligen Tätigkeit orientierte Zustimmung zu den konkreten Zielen der Einrichtung. Die Referate und Diskussionen des 8. Symposions der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen befassten sich auch mit den Konsequenzen des neuen "Pflegeverbesserungsgesetzes" vom 22. 11. 2019.
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