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Kleine und mittlere Unternehmen im Privatrecht
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind seit langem Adressaten besonderer Förderung im öffentlichen Recht. In letzter Zeit mehren sich die Anzeichen, dass sie auch im Privatrecht eine Sonderbehandlung erfahren. Aus klassischer Perspektive muss das überraschen, ist doch das tradierte Leitbild des Privatrechts die formelle Gleichheit. Aus moderner Perspektive erscheint es zwar weniger revolutionär, soweit soziales Mietrecht, Arbeitsrecht und Verbraucherschutzrecht von einer Durchbrechung formeller Gleichheit zugunsten einer stärkeren Materialisierung des Privatrechts zeugen. Neu wäre indes die Durchbrechung zugunsten von KMU. Daher geht das Werk der Frage nach, ob das europäische und deutsche Recht auf dem Weg zu einem Sonderprivatrecht für KMU ist.
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