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Kleinstaat und Zentralgewalt

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Am 28. Juni 1848 richtete die Frankfurter Nationalversammlung als vorläufige Regierung des noch zu konstituierenden deutschen Bundesstaates eine provisorische Zentralgewalt ein. Das Durchsetzungsvermögen dieser Übergangsregierung blieb gegenüber den Großmächten und Mittelstaaten während des gesamten Revolutionsverlaufs jedoch nur schwach ausgeprägt. Die deutschen Kleinstaaten, die politisch, wirtschaftlich und militärisch weniger autonom agieren konnten, standen der Zentralgewalt hingegen trotz mancher Vorbehalte weitaus aufgeschlossener gegenüber. Am Beispiel der Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen wird nun erstmals auf breiter Quellenbasis rekonstruiert, wie sich das zum Teil ambivalente Verhältnis zwischen Kleinstaaten und Zentralgewalt in den beiden Revolutionsjahren im Detail gestaltet hat. Konfliktpotential bargen dabei vor allem die Militär-, die Mediatisierungs- und die Verfassungsfrage, denen in der Studie besondere Schwerpunkte gewidmet sind.
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