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Klimaschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kennt, anders als die Europäische Grundrechtecharta (vgl. Art. 37 GRCh), kein geschriebenes Grundrecht auf Umweltschutz. Des ungeachtet hat der EGMR schon wiederholt Fälle entschieden, die Belange des Umweltschutzes zum Gegenstand haben. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit folgenden Fragen: Worin unterscheiden sich diese umweltrechtlichen Entscheidungen von den sog. Klimaschutzklagen? Inwiefern bieten die Garantien der EMRK auch Schutz vor dem Klimawandel? Gerichte können nicht nur zur Wahrung individueller Rechte, sondern auch zur Durchsetzung politischer Ziele angerufen werden. In diesen Fällen spricht man von strategischer Prozessführung (engl. strategic litigation). Ein solches Vorgehen empfiehlt sich vor allem dort, wo eine politische Entscheidung ¿ etwa mangels entsprechender Mehrheiten oder aufgrund langatmiger Prozesse ¿ nicht (auf die Schnelle) zu haben ist. Insofern scheint das Thema Klimaschutz für diesen Ansatz geradezu prädestiniert. Inwiefern lässt das Individualbeschwerdeverfahren vor dem EGMR eine solche ¿Climate Change litigation¿ zu?
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