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Kollision von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
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Das Werk ermittelt am Beispiel der Aktiengesellschaft ein umfassendes System über die Zuständigkeiten der einzelnen Kompetenzträger im Eigenverwaltungsverfahren und schließt somit bestehende Regelungslücken. Berücksichtigt werden neben den Zuständigkeiten zwischen der Gesellschaft und den übrigen Beteiligten auch die Binnenkompetenzen der Gesellschaft. Im Kern geht es um die Frage, wie viel Fremdsteuerung die Schuldnergesellschaft in der Eigenverwaltung hinnehmen muss und wer zur Wahrnehmung der verbleibenden Handlungsspielräume berufen ist.
Mit Inkrafttreten der InsO wurde das Eigenverwaltungsverfahren als besonderes Insolvenzverfahren eingeführt. Das nach dem Vorbild des US-amerikanischen Chapter 11 ausgestaltete Insolvenzverfahren gibt dem Insolvenzschuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse. In der Praxis ist bereits unmittelbar nach der Einführung des Eigenverwaltungsverfahrens kritisiert worden, dass die gesetzliche Normierung zahlreiche Regelungslücken aufweise, insbesondere seien die Kompetenzbereiche der einzelnen Verfahrensbeteiligten unklar. Dieser Befund hat neben anderen Gründen dazu geführt, dass sich das Eigenverwaltungsverfahren in der Praxis bislang nicht durchsetzen konnte.
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