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Kompetenzabgrenzung bei der extern verwalteten Investmentkommanditgesellschaft
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Mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat der deutsche Gesetzgeber einen umfassenden Regulierungsrahmen für Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von ihr verwalteten alternativen Investmentfonds geschaffen. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind nach Ansicht der BaFin für die gesamte kollektive Vermögensverwaltung "originär" zuständig, sodass bei einer extern verwalteten Investmentkommanditgesellschaft auf den ersten Blick kaum Restkompetenzen verbleiben. Im wissenschaftlichen Diskurs wurde sie daher als "leere Hülle" oder als "unbemannte Drohne" bezeichnet.
An Bord des Flugobjekts Investmentkommanditgesellschaft befinden sich jedoch die Anlegerkommanditisten. Diese genießen als "Passagiere" zahlreiche Schutz- und Einflussrechte, auf die sie etwa wegen des Prinzips der Selbstorganschaft und des gesellschaftsrechtlichen Minderheitenschutzes nicht verzichten können. Daneben verfügt eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft über zwei sachkundige und zuverlässige Geschäftsführer, die strenge Tätigkeitsanforderungen zu erfüllen haben. Ihnen verbleiben kraft Gesetzes die Organbefugnisse. Je nach Fondsstruktur kommen diverse Verwaltungsaufgaben investmentrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Natur sowie steuerliche, registerrechtliche und insolvenzrechtliche Pflichten hinzu. Die Geschäftsführung der Investmentkommanditgesellschaft übt insoweit eine Funktion aus, die mit der eines "Co-Piloten" vergleichbar ist.
Diese grundlegende Arbeit bestimmt die verbleibenden Kompetenzen einer extern verwalteten Investmentkommanditgesellschaft und grenzt diese von den Kompetenzen der Kapitalverwaltungsgesellschaft ab. Hierzu wird der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld zwischen Investmentrecht sowie Zivil- und Gesellschaftsrecht aufgearbeitet, analysiert und weiterentwickelt. Die eingehende Berücksichtigung der Verwaltungspraxis der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden sowie die rechtsvergleichende Berücksichtigung der Rechtslage im Vereinigten Königreich, Luxemburg und der Schweiz erhöhen den wissenschaftlichen sowie praktischen Nutzen dieser Monographie.
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