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- Konkurrentenklage gegen die Besetzung ziviler Ämter beim Bundesnachrichtendienst durch Soldaten ¿ BVerfG 2 BvR 2457/04
Konkurrentenklage gegen die Besetzung ziviler Ämter beim Bundesnachrichtendienst durch Soldaten ¿ BVerfG 2 BvR 2457/04
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre), Veranstaltung: Seminar zu den aktuellen Fragen des öffentlichen Rechts, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hinblick auf die Rechtsschutzmöglichkeiten eines unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren um die Besetzung oder Beförderung um ein öffentliches Amt kommt der beamtenrechtlichen Konkurren-tenklage eine große praktische Bedeutung zu. Diese Rechtsschutz-möglichkeit kann bei einem Verstoß gegen das Gleichheitsgrundrecht aus Art. 33 Abs. 2 GG in Anspruch genommen werden.
Diese Verfassungsnorm steht im Mittelpunkt der Seminararbeit. Unter Bezugnahme auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts1 soll in besonderem Maße die Dogmatik des Art. 33 Abs. 2 GG herausgearbeitet werden. Dabei soll geklärt werden, welchen Funktionen Art. 33 Abs. 2 GG zu dienen bestimmt ist. Handelt es sich um eine Norm im subjektiven oder eher öffentlichen Interesse? Im Kontext von Art. 33 Abs. 2 GG sind das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese von großer Wichtigkeit. Die beiden Prinzipien werden wegen ihrer Bedeu-tung für das Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst näher dar-gelegt. Im ersten Teil der Seminararbeit wird abschließend das Ver-hältnis des Art. 33 Abs. 2 GG zu anderen Verfassungsnormen disku-tiert. Der zweite Teil der Seminararbeit, das Kapitel über den Rechtsschutz auf dem Gebiet des Konkurrentenstreits, bildet einen weiteren Schwerpunkt der gesamten Darstellung. Gerade die verwaltungsrecht-lichen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sind wegen der Recht-sprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Instanzgerichte in der Literatur oftmals kritisch diskutiert worden. Sowohl der hier ver-tretene Meinungsstand über die Rechtsschutzmöglichkeiten des unter-legenen Bewerbers in einem Auswahlverfahren um ein öffentliches Amt, als auch die verwaltungs- und verfassungsrechtliche Judikatur werden analysierend dargestellt.
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