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Konzerninterne Dienstleistungen international tätiger Unternehmen. Die Verrechnungspreisproblematik und Besonderheiten in DBA-Abkommen ausgewählter Ländern
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten 20 Jahren dramatisch zugenommen. Nach Schätzungen werden heutzutage ungefähr 70 % des Welthandels zwischen international tätigen Unternehmen abgewickelt und dieser Anteil wird aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft sowie fortschreitender internationaler Unternehmenszusammenschlüsse weiter steigen. Genauso die wachsende Bedeutung des tertiären Sektors in Deutschland und anderen Industrieländern ist unumstritten. Bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland kommt dem Tertiären Sektor (Unternehmensdienstleistungen, öffentliche und private Dienstleister, Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Finanzierung und Vermietung) bereits ein Anteil von 69, 03 % an der Bruttowertschöpfung zu.
In der internationalen Besteuerungs- und Betriebsprüfungspraxis spiegelt sich diese Entwicklung wider. Die Festlegung und Prüfung angemessener Verrechnungspreise zwischen inter-national verbundenen Unternehmen ist hier mittlerweile zum wichtigsten Thema avanciert. Jedoch betrifft das Problem der Verrechnungspreise nicht mehr allein die Großkonzerne. Vielmehr konzentrieren sich Betriebsprüfer heute auf mittelständige Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften. Werden nämlich Leistungen, wie z. B. Dienstleistungen, Personalgestellungen oder Finanzierungsleistungen im Rahmen einer landwirtschaftlichen, gewerblichen, selbständigen Tätigkeit oder im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung zwischen einem in Deutschland Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person grenzüberschreitend ausgetauscht, wird die hierfür vereinbarte Preisgestaltung (Verrechnungspreis) steuerlich vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn sie dem zwischen fremden dritten Üblichen entspricht (sog. Dealing-at-arms-length-Prinzip).
Unangemessen niedrige bzw. hohe Verrechnungspreise können daher in einer Betriebsprüfung zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Die Probleme bei der Ermittlung von angemessenen Verrechnungspreisen sind vielschichtig. Dabei ist zunächst zu beurteilen, welche externen und internen Informationen (Art der Leistung, Rechtsgrundlage, Risiko und Funktionen der beteiligten Konzernunternehmen, Marktdaten, Planungsunterlagen, Kalkulationen etc.) über die Konzernleistung vorhanden sind bzw. beschafft werden müssen. So kennt z. B. § 12 AO keine Dienstleistungsbetriebsstätte, jedoch Artikel 5 Abs. 3 b des DBA China.
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