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Konzernuntreue
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Der Untreuetatbestand hat Konjunktur. Diese Einschätzung gilt jedenfalls für die Intensität, mit der Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile Unternehmensentscheidungen ex post einer Art strafrechtlichen Angemessenheitskontrolle unterwerfen. Die Mehrzahl der einschlägigen Verfahren bezieht sich auf Unternehmen, die in Konzerne eingegliedert sind. Durch eine präzise Herausarbeitung der Differenzierungslinien zwischen Untreuestraf- und Gesellschaftsrecht zeigt der Verfasser Lösungen auf, die diesbezüglich in der Praxis bestehende Rechtsunsicherheit zurückzudrängen. Die dogmatischen Grundlagen werden auch mit Blick auf das französische Wirtschaftsstrafrecht herausgearbeitet und haben allgemeine Bedeutung für das Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht sowie für die Untreuenorm als solche.
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