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Korneeva, E: Persönlichkeitsrecht des Unternehmens
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Die Frage, ob eine juristische Person dem Schutz eines , Unternehmenspersönlichkeitsrechts' unterliegt oder ob micht doch der Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb alle wesentlichen wirtschaftlichen Unternehmenssphären abdeckt und dementsprechend das Persönlichkeitsrecht der Unternehmen überflüssig und dogmatisch nicht zu begründen ist, rückte in den letzten 20 Jahren in den Fokus der Rechtsprechung und juristischen Literatur. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie das Recht am Gewerbebetrieb "parallel" dem Schutz des Unternehmens dienen. In der Literatur sind unterschiedliche Meinungen vertreten: von der Anerkennung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts bis zu deseen Ablehnung.
Die Rechtsprechung bis zum BGH hat als , sonstiges Recht' gem. § 823 Abs.1 BGB ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht anerkannt, um Beeinträchtigungen der unternehmerischen Betätigung entgegen treten zu können. Dagegen erheben sich Stimmen in der Literatur, die entgegen der herrschenden Meinung das Persönlichkeitsrecht ausschließlich als Recht der natürlichen Person ansehen und den Schutz des Unternehmens durch das , Recht am Unternehmen' als sonstiges Recht gem. § 823 Abs. 1 BGB ausreichend geschützt sehen. Das Bundesverfassungsgericht scheint ebenfalls dem , Unternehmenspersönlichkeitsrecht' reserviert bis ablehnend gegenüber zu stehen.
Dr. Korneeva gibt nach einer Definition von "Person" und "Persönlichkeit" in den Fachwissenschaften Philosophie, Psychologie, Soziologie, Religions- und Rechtswissenschaft einen Überblick über das allgemeine Persönlichkeitsrecht der natürlichen Person aus verfassungs- und zivilrechtlicher Perspektive und geht der Frage nach, ob dieses Recht der natürlichen Person auch von Unternehmen erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Die Arbeit beschränkt sich nicht auf die Untersuchung der Rechtslage in Deutschland, sondern untersucht das Konzept der Corporate Identity in den USA und in Russland, das dort auch rechtliche Bedeutung erlangt hat. Im Ergebnis spricht sich Frau Korneeva gegen die Anerkennung eines Unternehmenspersönlichkeitsrechts aus, weil es für einen umfsssenden Schutz des Unternehmens dogmatische Alternativen gibt.
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