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Krankheit im Urteil des Richters
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Der in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands nicht definierte Begriff der Krankheit ist durch richterliche Entscheidungen entwickelt worden. Für die Zeit von 1884 bis 1986 wird die Entstehung und Weiterentwicklung des Krankheitsbegriffes anhand aller höchstrichterlichen und aller wesentlichen Urteile übriger Instanzen für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland dargestellt.
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