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Krieg und Frieden im Völkerrecht. Das Dilemma der Atomkraft
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2, 3, Hochschule für Politik München, Veranstaltung: Hauptseminar: Krieg und Frieden im Völkerrecht., Sprache: Deutsch, Abstract: Am 22. Dezember 1938 entdeckten Otto Hahn und Fritz Strassmann in Berlin die Kernspaltung, welche Robert Oppenheimer als Grundlage zur Forschung am Atomreaktor und der Atombombe diente. Im streng geheimen Manhattan-Projekt der USA stellte sich schnell der Erfolg Oppenheimers und seiner Gruppe ein. Nach einigen Tests warfen die US-Streitkräfte am 06. und 09. August 1945 zwei Atombomben auf die japanischen Städte Hiroshima (Stärke circa 20 Kilotonnen TNT) und Nagasaki ab und leiteten damit das atomare Wettrüsten der Supermächte ein.
1949 zündeten die UdSSR ihren ersten Atomsprengsatz, es folgten Großbritannien 1952, Frankreich 1960 und China 1964. Die USA erprobten ihre Atom- und Wasserstoffbomben (1954, maximale Stärke ca. 15 Megatonnen TNT) auf dem Bikini Atoll, während einige Jahre später (1961, ca. 50 Megatonnen TNT) die UdSSR auf der Insel Nowaja Semlja die stärkste jemals gezündete Wasserstoffbombe erfolgreich testeten. Jedoch wurde vielen Akteuren das unkalkulierbare Risiko solcher Nuklearwaffen bewusst, vor allem durch die direkten Konsequenzen wie Strahlenkrankheiten an Soldaten sowie an der zufällig beteiligten Zivilbevölkerung.
Nach einer Einführung in das Dilemma der Atomkraft analysiert die vorliegende Arbeit themenrelevante Verträge zu nuklearen Waffen, bevor die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 genauer untersucht werden. Anschließend werden positive und negative Aspekte einer Außenperspektive aufgedeckt.
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