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Kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008 im Hinblick auf die Änderung im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3, Fachhochschule Rosenheim, Veranstaltung: Ertragsteuern, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die große Koalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD, hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 die Einführung international wettbewerbsfähiger Steuersätze und eine grundlegende Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts zum 01.01.2008 angekündigt.1 Der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 ist der Bundesregierung am 05.02.2007 vorgelegt worden. Am 14.03.2007 ist der Entwurf der Unternehmensteuerreform 2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden.2
Nachdem der Entwurf am 25.05.2007 offiziell vom Bundestag verabschiedet wurde, stimmte bereits am 06.07.2007 der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu.
Den Kern des Unternehmenssteuerreformgesetzes bildet die Senkung der Unternehmensteuerbelastung von 38, 65% auf ca. 30%, welcher durch eine Tarifsenkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15%, sowie die Senkung der Steuermeßzahl bei der Gewerbesteuer auf einheitlich 3, 5% erzielt wird. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform 2008 geschaffen worden, wie zum Beipiel die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, der Verlustausgleich beim Mantelkauf sowie die Einführung einer Zinsschranke, welche für Unternehmen die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit zum Gewinn beschränken soll.3 Weiterhin sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge vor.
Die Unternehmenssteuerreform 2008 ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten und die Abgeltungsteuer wird ihr zum 01.01.2009 folgen.
In den folgenden Kapiteln der Seminararbeit möchte ich explizit auf die Auswirkungen und die Folgen der Änderungen in der Unternehmensteuerreform 2008 in Bezug auf die Thesaurierungsbegünstigungen bei Einzel- und Personenunternehmen und den Verlustausgleich bzw. Verlustabzug beim Mantelkauf durch Kapitalgesellschaften eingehen.
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