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Kulturkampf und Volksfrömmigkeit

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Während des Kulturkampfes wurde innerhalb der preußischen Regierung und Verwaltung über die politische Angebrachtheit, das wünschenswerte Ausmaß und die äußeren Modalitäten einer staatlichen Repression des Wallfahrts- und Prozessionswesens intensiv diskutiert. Das Diskussionsergebnis bestand in der Ministerialverfügung vom 26. August 1874, welche das Wallfahrts- und Prozessionswesen auf der Grundlage des preußischen Vereinsgesetzes von 1850 äußerst restriktiv reglementierte, während das preußische Staatsministerium in seiner Sitzung vom 22. Oktober 1875 den von Kultusminister Falk und Innenminister zu Eulenburg beantragten Beschluss, im Bundesrat ein reichsweites Wallfahrts- und Prozessionsverbotsgesetz einzubringen, mehrheitlich ablehnte, weil die fragliche Materie im Rahmen eines speziell gegen das katholische Vereinswesen gerichteten Ausnahmegesetzes geregelt werden sollte. Ein solches antikatholisches Ausnahmegesetz kam jedoch nie zustande, so dass im Ganzen der Kulturkampf schwerpunktmäßig eine Kirchenverfolgung im Sinne einer Institutionenverfolgung blieb, die das Glaubensleben der Laien zumindest gesetzgeberisch unangetastet ließ.
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