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Kunstfreiheit und Jugendschutz. Die Freigabe von Medien für Jugendliche

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - 謋fentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 3, 0, Universit鋞 der Bundeswehr M黱chen, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: � sowie � des Jugendschutzgesetzes schr鋘ken den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Tr鋑ermedien erheblich ein. W鋒rend � i.V. mit � JuSchG die allgemein als Altersfreigabe bekannten Regelungen bestimmt, ist � JuSchG f黵 die sogenannte Indizierung ma遟eblich. Im internationalen Vergleich wird der Jugendschutz in Deutschland 黚eraus restriktiv ausgelegt. In vielen L鋘dern hat die Kennzeichnung rein empfehlenden Charakter f黵 die Eltern oder die Einstufung erfolgt weit weniger restriktiv. In dieser Arbeit soll die Vereinbarkeit dieser Altersfreigabe und Indizierung mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit gepr黤t werden. Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit, bei der der Jugendschutz als Schranke explizit genannt wird, fehlt diese in Art. 5 Abs. 3 GG. Es ist jedoch anzunehmen, dass Tr鋑ermedien durchaus unter den Schutz der Kunstfreiheit fallen k鰊nten, daher wird in dieser Arbeit dieses Grundrecht im Fokus stehen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Haupteile: Im Ersten wird die Kunstfreiheit untersucht und diskutiert ob, und in wie weit, Tr鋑ermedien von dieser gesch黷zt sind. Daraufhin werden die m鰃lichen Schranken der Kunstfreiheit aufgezeigt. Im zweiten Teil soll der Eingriff, den die Altersfreigabe und Indizierung darstellt, auf seine Verh鋖tnism溥igkeit hin gepr黤t werden, um abschlie遝nd die Verfassungsm溥igkeit der einschl鋑igen Vorschriften des JuSchG zu beurteilen. Dabei wird Bezug auf die aktuellen Erkenntnissen der Medienwirkungsforschung genommen. Es soll allerdings kein Rechtsgutachten erstellt werden. Dementsprechend wird auch nicht der genaue Wortlaut des JuSchG gepr黤t. Vielmehr soll diese Arbeit die Beurteilung erlauben, ob eine irgendwie geartete Zugangsbeschr鋘kung f黵 eine gro� Zahl von Menschen zu einem potentiellen Kunstwerk verfassungsm溥ig sein kann. Daher steht auch nicht der Pr黤ungsvorgang auf dem Pr黤stand. Formale Aspekte bilden demgem溥 keinen Teil dieser Arbeit. Im Weiteren wird, dem folgend, davon ausgegangen, dass die Zugangsbeschr鋘kung f黵 Kinder und Jugendliche, also die Altersfreigabe und Indizierung, einen Eingriff in die Kunstfreiheit darstellt , wenn es sich bei den Tr鋑ermedien um Kunstwerke handeln sollte. Auch soll eine m鰃liche Problematik des pers鰊lichen Schutzbereiches nicht n鋒er erl鋟tert werden. Die Erschaffer des Tr鋑ermediums genie遝n im Folgenden also den Schutz der Kunstfreiheit.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

24,90 CHF

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