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Kurzarbeit und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Steuer und Recht
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Mit der Corona-Pandemie wird die Kurzarbeit ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um Kosten durch Arbeitsausfälle zu minimieren. Und auch die oft greifenden Regelungen rund um das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind jetzt systematisch in den Blick zu nehmen. Wie Sie die Kurzarbeit einwandfrei abrechnen und Entschädigungen nach IfSG rechtssicher handhaben, zeigt Ihnen Markus Stier mit vielen Praxistipps und Beispielen.* Abrechnung von Kurzarbeit: - Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowie aktuelle Änderungen z.B. zu Hinzuverdienst oder höherem Kurzarbeitergeld (Sozialschutz-Paket II)- Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge und ihre korrekte Berechnung- Weitere Praxisfragen z.B. zu Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld, zu Krankheit oder Feiertagen * Entschädigungen nach dem IfSG: - Anspruch, Dauer und Höhe von Entschädigungen, insb. auch für erwerbstätige Sorgeberechtigte- Beitragsberechnung, innerhalb und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze - Erstattung durch zuständige BehördenViele praktische Empfehlungen und Hinweise, auch zu Ansprechpartnern bei möglichen Änderungen, unterstützen Sie bei der zielgerichteten Umsetzung.
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