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Kurzlehrbuch Bilanzpolitik
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A. Grundbegriffe und Grundtatbestande Gegenstand der "Bilanzierung" ist aIIgemein die Erstellung einer "Bilanz". Das Wort "Bi lanz" IllSt sich herleiten aus dem lateinischen "bis lanx" und bedeutet soviel wie eine "sich im Gleichgewicht befindliche zweischalige Waage". In einer Bilanz werden somit zwei Werte gruppen gleicher GesamthOhe einander gegenubergestellt. Nach dem Inhalt dieser beiden Wertegruppen wird ublicherweise zwischen der sog. "Bestlln debilanz" und der "Erfolgsbilanz" (Gewinn-und Verlustrechnung) unterschieden: In der sog. "Bestiindebilanz" werden die Bestllnde von VermOgen einerseits und KapitaI ande rerseits an einem bestimmten Stich tag in Kont%rm einander gegenubergestellt. Die sog. "Aktivseite" zeigt das VermOgen der Untemehmung. Das VermOgen wird iiblicher weise unterteilt in das "Anlagevermogen" und in das "Urnlaufvermogen". Dabei gehOren zum "Anlagevermligen U solche Gegenstllnde, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer (Rechtsprechung: lllnger aIs 1 Jahr) zu dienen (vgl. § 152 Abs. 1 AktG). u Foiglich zllhlen aIle anderen VermOgensteile zum "Umlau/vermligen . Die sog. "Passivseite" der Bestllndebilanz zeigt die Herkunft des in der Untemehmung inve stierten KapitaIs. Oblicherweise unterscheidet man hier nach der Rechtsstellung des KapitaIge bers zwischen EigenkapitaI und FremdkapitaI. Sornit zeigen die beiden Seiten der "Bestllndebilanz" die Mittel-Herkunft und die Mittel-Ver wendung. Der obigen Kennzeichnung einer "Bilanz" entsprechend mussen die Aktivseite und die Pas sivseite dieselbe Summe aufweisen. Dies folgt zwingend schon daraus, daB auf der Aktivseite nicht mehr Mittel im VermOgen gebunden sein kOnnen, aIs insgesamt in Form von Eigen-bzw.
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