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Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Mit dem im November 1999 beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) traf der Landesgesetzgeber erstmals eine umfassende "Querschnittsregelung" zur Verwirklichung nicht nur einer besseren Frauenförderung, sondern einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung. Dieses Gesetz wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert.
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