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Landesorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Das Landesorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen regelt die allgemeine Stellung der Behörden und Einrichtungen des Landes im Gefüge der Landesverwaltung und legt die Grundsätze für die Mitwirkung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Landesverwaltung fest. Der Kommentar bietet eine zuverlässige Informationsgrundlage für alle mit der Organisation der Landesverwaltung befassten Verwaltungspraktiker. Eine ausführliche Einführung erläutert Zielsetzung, Grundlagen und Aufbau des Landesorganisationsgesetzes.
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