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Leasingbilanzierung nach IFRS 16 und US-GAAP Topic 842. Analyse und Vergleich der Neuregelungen
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht die Leasingbilanzierung nach IAS 17. Im Anschluss werden die Neuregelungen der Leasingbilanzierung durch IFRS 16 und US-GAAP Topic 842 beschrieben und verglichen.
Im Juli 2006 startete das IASB und das FASB ein gemeinsames Projekt zur Neugestaltung der Leasingbilanzierung. Ziel sollte es sein, eine gemeinsame Regelung zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen zu schaffen. Des Weiteren standen die Abschaffung der außerbilanziellen Erfassung von Leasingsachverhalten und eine damit verbundene transparentere Bilanzierung von Leasing im Vordergrund des Projektes. Die entfachte Diskussion um die Neuregelung der Leasingbilanzierung führte zu zwei Expo-sure Drafts und zur sukzessiven Durchsetzung des right ¿ of ¿ use Ansatzes. Dieser sollte den risk-and-reward Ansatz ablösen und so den Leasingnehmer zur Bilanzierung des Lea-singgutes verpflichten. Jedoch kristallisierte sich auch heraus, dass die geplante gemeinsame Neuregelung der Leasingbilanzierung auf zunehmend unterschiedliche Detailansichten des IASB und des FASB stoß. Daher veröffentlichen im Januar, bzw. Februar 2016 die beiden Standardsetter jeweils eine eigene Neuregelung der Leasingbilanzierung. Das IASB veröffentliche den IFRS 16 und das FASB die US¿GAAP Topic 842.
Ziel dieser Arbeit ist es daher die beiden neu veröffentlichen Standards auf ihre tatsächliche Ausgestaltung hin zu analysieren. Insbesondere soll in diesem Zusammenhang geklärt werden, ob die Ziele, bzw. Forderungen an die Neuregelung umgesetzt werden konnten. Zudem sollen die Auswirkungen der Neuregelung der Leasingbilanzierung auf die Unternehmen untersucht werden. Des Weiteren versucht diese Arbeit durch eine Gegenüberstellung beider Standards herauszufinden, ob noch von einer gemeinsamen Neuregelung zu sprechen ist, oder ob die Standards nun doch gravierende Unterschiede aufweisen.
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