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Leasingbilanzierung nach IFRS
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Mehr als 30 Jahre lang wurde Leasing durch den Standard IAS 17 geregelt. IAS 17 unterschied dabei vor allem nach Operating-Leasing und Finanzierungsleasing. Dabei wurde beim Leasingnehmer ein Operating-Leasing bilanzneutral, das heißt ohne Auswirkungen auf die Bilanz dargestellt. Über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten ergab sich damit für den Bilanzierenden durchaus die Möglichkeit, Leasing-Verhältnisse so zu gestalten, dass sie nicht in die Bilanz aufgenommen werden mussten.
Als Reaktion auf die Kritik an diesen Gestaltungsmöglichkeiten hat der IASB bereits im Jahr 2006 eine Reform der Leasingbilanzierung angestoßen. Das Ergebnis ist der 2016 veröffentlichte IFRS 16. Dieser Standard unterscheidet nicht mehr zwischen Operating-Leasing und Finanzierungsleasing. Stattdessen wird für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Verbindlichkeit erfasst.
IFRS 16 ist verpflichtend auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach 31.12.2018 beginnen.
Die Reform der Leasingbilanzierung wird eine erhebliche Herausforderung für nach IFRS bilanzierende Unternehmen darstellen. Dieses Buch bereitet die Bilanzierenden auf die anstehende Standardänderung optimal vor und bietet sichere Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Normen. Hierfür werden die bilanzrechtlichen Rahmenbedingungen anhand von Abbildungen, Übersichten und Beispielen veranschaulicht und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die dem Bilanzersteller helfen, die zum Teil komplexen Regelungen im Einzelfall in der Praxis umzusetzen. Besonderes Augenmerk wird aber auch auf ausgewählte Spezialthemen (zum Beispiel Sale-and-lease-back-Transaktionen, Subleases, et cetera) und Schnittstellenthemen gelegt. Ein Herzstück des Buches ist die Ableitung und Darstellung eines Konzepts für die Aufbau- und Ablauforganisation eines Prozesses zur Erfassung von Leasingverträgen nach dem neuen IFRS. Hierbei stehen für den Bilanzierungserfolg zentrale Themen wie die Organisation der Datengewinnung und die Analyse des Vertragsportfolios im Vordergrund. Unterstützende Checklisten erhöhen die Praxistauglichkeit noch zusätzlich.
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