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Legislative Defizite im Schulrecht der preussischen konstitutionellen Monarchie
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Die Geschichte des Schulrechts ist geprägt durch die Vorherrschaft exekutiver Regelungen. Bereits im konstitutionellen Preußen wurde das Schulwesen als »Insel des Absolutismus« etabliert, indem eine Mitwirkung der Kammern an der Gestaltung des Schulwesens verhindert wurde. Ihr Inseldasein hat die Schule allen Verfassungsumschwüngen zum Trotz bis Ende des 20. Jahrhunderts nicht verloren.
Das Buch zeigt den Ursprung dieser bemerkenswerten Rechtsentwicklung auf, indem es die Regelungen des hierfür maßgeblichen preußischen Schulrechts unter dem Aspekt legislativer Mitbestimmung analysiert. Hierzu greift der Autor unter anderem auf bislang unpublizierte Materialien aus dem Nachlass des preußischen Unterrichtsministers Moritz August von Bethmann-Hollweg zurück.
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