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Legitimationsdefizite bei der Bestimmung der Höhe der Rundfunkgebühr

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Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitlinien zur Festlegung der Rundfunkgebührenhöhe vorgegeben: de jure entscheiden die Landesparlamente, de facto aber entscheidet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Begründung hierfür: Um die Rundfunkfreiheit zu schützen, bedarf es eines Grundrechtsschutzes durch Verfahren. Diese Konstruktion ist anerkannt für Exekutive und Judikative, für die Legislative ist ein «Grundrechtsschutz durch qualifiziertes Gesetzgebungsverfahren» neu. Diese Arbeit analysiert und benennt die damit einhergehenden juristischen Probleme. Durch Entparlamentarisierung, Expertokratie sowie die faktische Umkehrung der Wesentlichkeitstheorie entstehen deutliche Defizite hinsichtlich der demokratischen Legitimation der Rundfunkgebührenentscheidung.
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