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Leiharbeit beim Betriebsübergang
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob es bei einem Betriebsübergang im Betrieb des Entleihers auch einen Übergang der Arbeitsverhältnisse der entliehenen Leiharbeitnehmer auf den Erwerber des Entleihbetriebs geben kann. Die Antwort im deutschen Recht war früher eindeutig und unumstritten ein klares "Nein". Davon kann man heute nicht mehr sprechen.
In einem Urteil vom 21. Oktober 2010 in der Rechtssache "Albron" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nämlich entschieden, dass (auch) Leiharbeitnehmer bei einem Betriebsübergang des Entleihbetriebs auf den Erwerber übergehen können.
Der Autor setzt sich ausführlich mit der Begründung des EuGH in jenem Urteil sowie anderen Begründungswegen auseinander. Nach intensiver Auslegung der Betriebsübergangs-Richtlinie wird ein eigener Begründungsweg erarbeitet und anschließend herausgestellt, welche Auswirkungen dieses Verständnis für das deutsche Recht in § 613a BGB hat.
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