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Lex Maritima
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In der Rechtswissenschaft werden unter den Stichworten "Neue Lex Mercatoria" und "Transnationales Recht" seit Jahrzehnten Konzepte eines globalisierten Rechts jenseits des Nationalstaats diskutiert. Weitgehend unbeachtet von derartigen Debatten hat die Seehandelsbranche aufgrund ihrer eigenen Internationalität die Globalisierung bereits seit langem tatsächlich vollzogen. Der grenzüberschreitende Seehandel hat dabei Institutionen im Bereich von Rechtsetzung, Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung entwickelt, die aufgrund privater Setzung ein transnationales Seehandelsrecht begründen. Regeln entstehen dabei in Verfahren, die unter breiter Beteiligung von allen Interessenträgern des Seehandels zustande kommen. Diese dienen als Beispiel für die Legitimation eines transnationalen Rechts, das mit staatlichem Recht interagiert und so einen hybriden Rechtskörper - eine Lex Maritima - bildet.
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