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LkSG
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Zum Werk
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wurde 2021 beschlossen und steuert das wirtschaftliche Handeln von in Deutschland ansässigen Unternehmen, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben.
Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die in den §§ 3 bis 10 LkSG festgelegten "menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG).
Der neue Kommentar enthält eine praxisorientierte Erläuterung des LkSG mit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen in die Praxis.
Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis für den schnellen, gezielten Zugriff.
Vorteile auf einen Blickaktuellkompaktpraxisorientiert
Zielgruppe
Alle Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - mit in der Regel mehr als 3.000 (ab 1.1.2024: 1.000) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland und einer Hauptverwaltung, Haupt- oder Zweigniederlassung beziehungsweise einem Sitz im Inland.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen