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Lizenzen an Unternehmenskennzeichen
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Lizenzen an Unternehmenskennzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG haben wegen des mit diesen Kennzeichen verbundenen erheblichen wirtschaftlichen Wertes eine (potenziell) große Bedeutung. Das MarkenG regelt keine Lizenzen dieser Kennzeichen. Auch in der Literatur und Rechtsprechung werden die Lizenzen an diesen Kennzeichen nicht erschöpfend bearbeitet. Nach der Frage der Rechtsnatur dieser Kennzeichen wird die Frage der Rechtsnatur der Lizenzverträge über diese Zeichen hinsichtlich des Verpflichtungs- und des Verfügungsgeschäfts erörtert. Hierbei werden insbesondere die Fragen diskutiert, ob ein wirtschaftliches Bedürfnis für eine absolut wirkende Lizenz besteht und ob eine solche absolute Wirkung konstruiert werden kann. Dies ist durch eine konstitutive Verfügung möglich. Abschließend werden die wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Grenzen solcher Lizenzverträge erörtert.
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