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Lohndiskriminierung und Arbeitsbewertung
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Die vorliegende Studie leistet einen - auch für Nichtfachkreise verständlichen - Beitrag zur Gleichstellungsdiskussion in der Schweiz. Theoretisch wie empirisch wird gezeigt, dass keines der bisher entwickelten wissenschaftlichen Verfahren in der Lage ist, Lohndiskriminierung eindeutig nachzuweisen.
Hinweise auf das Ausmass geschlechtsspezifischer Einkommensunterschiede können durch humankapitaltheoretische Analysen gewonnen werden: Neueste, auf den Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung basierende Schätzungen beziffern die Obergrenze der Lohndiskriminierung von Frauen auf etwa 10%.
Mittels Arbeitsbewertungsverfahren, die neben den Arbeitsplätzen auch die Leistung der Mitarbeiter beurteilen, lassen sich Lohnunterschiede genauer spezifizieren. Die Einbeziehung von Knappheitsrelationen am Arbeitsmarkt ermöglicht es, potentielle Lohndiskriminierung zusätzlich valider einzuordnen.
Um sich dem Ziel einer gerechteren, weil diskriminierungsfreieren Entlohnung zu nähern, plädieren die Autoren dafür, den Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» zu erweitern und durch das Prinzip «Gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeits- bzw. Funktionstätigkeit für einen gleichwertigen Leistungs-, Erfahrungs- und Erfolgsbeitrag bei Vorliegen identischer Knappheitsrelationen am Arbeitsmarkt» zu ersetzen. Die Debatte um die Gleichstellung der Geschlechter darf aber nicht allein bei der Frage der Entlohnung stehen bleiben.
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