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Luftkrieg und Zivilbevölkerung
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Bei der historischen und juristischen Bewertung der Luftkriegspraxis des Zweiten Weltkrieges wurde bisher allgemein angenommen, daß bei Kriegsausbruch keine brauchbaren völkerrechtlichen Regeln über den Schutz der Zivilbevölkerung vor Luftbombardements bestanden hätten und deshalb eine objektive Beurteilung nicht möglich sei. Diese These soll durch die vorliegende Studie widerlegt werden. Hier wird nicht nur die Kodifikationsgeschichte des Luftkriegsrechts behandelt, sondern erstmals die Entstehung eines Völkergewohnheitsrechts unter Berücksichtigung der Luftkriegspraxis bis 1939, der einzelnen Luftkriegsdoktrinen sowie der technischen Entwicklung dokumentiert. Die Hinzuziehung von bisher unveröffentlichten Archivalien bestätigt die Existenz einer hinsichtlich von Luftbomardements konkreten Rechtsüberzeugung sowohl bei den Militärs als auch den Politikern der am Zweiten Weltkrieg beteiligten Mächte.
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