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Mackie. Freiwillige, unfreiwillige oder absichtliche, unabsichtliche Handlungen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1, 5, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeden Tag vollziehen wir Handlungen, ob diese freiwillig oder unfreiwillig, absichtlich oder unabsichtlich geschehen, gilt es in dieser Arbeit zu erläutern. In vielen Bereichen unseres Lebens spielt es eine große Rolle, ob eine Handlung freiwillig oder absichtlich geschieht. Die Frage nach der Freiwilligkeit oder Absicht einer Handlung wird nicht nur in der Rechtsprechung diskutiert, sondern auch in der Ethik. Schon in der Antike beschäftigte sich der Philosoph Aristoteles in seinem Werk die "Nikomachische Ethik" mit dieser Frage. Ebenso beschäftigte er sich in seinem Werk die "Eudemische Ethik", welches vor der "Nikomachischen Ethik" entstanden sein soll, unter anderem mit derselben Fragestellung. John Leslie Mackie bedient sich der Schriften Aristoteles.Mackie widmet dem Thema: "menschliches Handeln" ein ganzes Kapitel mit jeweils vier Abschnitten. Zunächst einmal versucht er Handlungen zu charakterisieren, indem er darstellt, was absichtliche und unabsichtliche Handlungen sind. Diese untersucht er anhand der Kriterien der Unkenntnis und des Zwanges. Das dritte Kriterium für eine absichtliche oder unabsichtliche Handlung ist der Mangel an Übung oder passender: die fehlende Geschicklichkeit, eine Handlung auszuführen. Dem Thema der freiwilligen und unfreiwilligen Handlung schenkt er nur zum Schluss des ersten Abschnitts ein wenig Aufmerksamkeit. Im zweiten Abschnitt versucht er die Frage zu klären, ob und wenn ja, wie man einen Menschen für diese eben beschriebenen Handlungen zur Verantwortung ziehen kann. Auf die beiden letzten Abschnitte möchte ich in dieser Arbeit nicht eingehen, da dies zu weit führen würde. Die Frage, die sich für diese Arbeit stellt, ist: Kann man Handlungen eindeutig charakterisieren und wenn ja, sind diese dann rechtlich und moralisch zu verurteilen?
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