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Malik und Aufsichtsorgane
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Das Ziel dieser Arbeit ist eine kritische Diskussion von Malik und Aufsichtsorganen. Es wurde bereits dargelegt, dass Malik zum einen wegen seiner Beschäftigung mit der Verbesserung von Aufsichtsorganen und zum anderen wegen seiner Person, mit der eine gewisse Reputation verbunden ist, für dieses Thema ausgesucht wurde. Deshalb werden sowohl seine Vorschläge zur Verbesserung der Aufsichtsorgane als auch seine Person im Fokus der Erörterung stehen. Bei der Betrachtung der Person Maliks werden seine Motive, die ihn dazu veranlasst haben sich mit dem Thema Aufsichtsorgane auseinanderzusetzen, in einer kritischen Erörterung ergründet.Die Arbeit ist in fünf Kapitel aufgeteilt. Im Anschluss an die Einleitung folgt im zweiten Kapitel ein theoretischer Grundlagenteil, der Basiswissen für das Verständnis der Diskussion für die Vorschläge Maliks vermittelt. Die Begriffe Unternehmensverfassung, Corporate Governance und Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) werden erklärt, da sie für das weitere Verständnis grundlegend sind. Zudem werden die Merkmale der Spitzenverfassung erläutert, die für das Verständnis der Funktionsweise von Aufsichtsorganen wichtig sind.Im weiteren Verlauf werden im Grundlagenteil Aufsichtsorgane vorgestellt, an denen die Diskussion von Maliks Vorschlägen geführt wird. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Typen von Aufsichtsorganen ist es nicht möglich alle mit ihren jeweiligen Nuancen in Bezug auf Maliks Vorschlägen zu erörtern. Daher werden der deutsche Aufsichtsrat, das amerikanische Board und der schweizerische Verwaltungsrat beispielhaft ausgewählt. Der Grund für diese Auswahl liegt in den sehr großen Kontrasten zwischen dem Aufsichtsrat der AG in Deutschland und dem Board in den USA. Der schweizerische Verwaltungsrat wurde aufgrund seiner Mittelstellung zwischen den beiden vorgenannten Systemen als drittes Beispiel aufgenommen. Auf diese Weise soll eine Basis für eine breitangelegte Diskussion geschaffen werden. Beiräte, der österreichische Aufsichtsrat und weitere Aufsichtsorgane werden nicht explizit erwähnt, da sie zwischen den Extrempolen von Aufsichtsrat und Board eingeordnet werden können.Prinzipiell gelten die Vorschläge nach Maliks Auffassung ebenfalls für diese, da seine Verbesserungsmaßnahmen in allen Rechtsordnungen anwendbar seien. Abschließend wird Maliks Person vorgestellt, um einen Eindruck von seinen Arbeitsgebieten zu erlangen.Im dritten Kapitel findet die Diskussion um Maliks Vorschläge statt. Zuerst erfolgt eine Analyse der zu behandelnden Problembereiche und Erstellung einer Vorgehensweise für die anschließende Erörterung. In den zwei darauffolgenden Abschnitten werden die Verbesserungsvorschläge Maliks anhand der Aufgaben und Organisation der Aufsichtsorgane erörtert. Diese beiden Bereiche enthalten mehrere Unterkapitel, um die Themengebiete genauer differenzieren zu können. In einem weiteren Teil werden die Vorschläge Maliks in einer übergeordneten Untersuchung nach Auffälligkeiten untersucht.Im vierten Kapitel wird Maliks Person Gegenstand der Erörterung sein, um Maliks mögliche Motive zu seinen Vorschlägen zu Aufsichtsorganen zu ergründen.Ein Fazit wird die Arbeit beenden.
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