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Markteintrittsbedingungen und -schranken im grenzüberschreitenden Immobilien-Banking
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Nach Schaffung der formalrechtlichen Voraussetzungen zur Vollendung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen in Europa, erfolgt eine Bestandsaufnahme, um Anspruch und Wirklichkeit im Hinblick auf bestehende Hürden beim grenzüberschreitenden Immobilien-Banking offenzulegen. Denn in diesem Segment finden wir faktisch noch abgeschottete nationale Märkte vor, in denen bisher von einem wechselseitigen Eintritt keine Rede sein kann. Die Kardinalfrage lautet daher, welche formalen oder faktischen Barrieren rechtlichen oder ökonomischen Ursprungs das grenzüberschreitende Geschäft behindern und eine gegenseitige Marktpenetration erschweren oder unmöglich machen. Es wird dabei zwischen den Bedingungen unterschieden, die deutsche Kreditinstitute im britischen Gastlandmarkt zu beachten haben (Going Britain) und den Voraussetzungen, die auf britischer Seite beim Eintritt in den deutschen Gastlandmarkt zu erfüllen sind (Going German)-
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