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Maßgeschneiderte betriebliche Gesundheitsförderung

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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Eine gesunde Volkswirtschaft setzt gesunde Unternehmen voraus. Ein Unternehmen wiederum steht und fällt mit der Gesundheit, d.h. der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft seines wichtigsten Wertschöpfungsfaktors ¿ dem Mitarbeiter. Direkt sichtbare oder auch unsichtbare Fehlzeiten durch vorübergehende Ausfälle oder chronische Dauererkrankungen, hohe Fluktuation, geringe Motivation, geringe Kreativität und Dienstleistungsqualität, fehlende emotionale Bindung an das Unternehmen oder innere Kündigung schwächen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und den Bestand eines Unternehmens am Markt, sondern belasten die Volkswirtschaft und das Gesundheitssystem insgesamt. So gehen Modellrechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz aus dem Jahr 1998 davon aus, dass allein in Deutschland die von den Unternehmen für erkrankte Mitarbeiter direkt aufgewendeten Kosten etwa 28, 4 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Der Schaden durch direkten krankheitsbedingten Produktionsausfall wird auf etwa 45 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, u.a. aufgrund hoher Fehlzeiten, geringer Motivation, Produktivität etc. beläuft sich für das Bundesgebiet auf eine geschätzte Summe zwischen 234 und 245 Milliarden Euro pro Jahr. Maßgeschneiderte Interventionen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen Unternehmen dabei, die Gesundheit, d.h. Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten, direkte und indirekte Fehlzeiten und somit Krankheitskosten zu senken. Auf bisher noch nicht ausgeschöpftes Präventionspotenzial weisen dabei u.a. Heuchert et al. (1996) hin. ¿Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen¿ (§ 20 SGB V Abs. 1). ¿Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen¿ (§ 20 SGB V Abs. 2). So lautet der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen im Rahmen des Sozialgesetzbuches § 20 SGB V, der gleichzeitig ein hohes Potenzial für Unternehmen beinhaltet, maßgeschneiderte Interventionen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung mit fachlicher und finanzieller Unterstützung der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen und umzusetzen. Gemäß einer Studie des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) wurden im Jahr 2002 von den Krankenkassen etwa 45% des gesetzlich vorgesehenen Budgets für Gesundheitsförderung aufgewendet. Die im Jahr 2002 vorgesehene [...]
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