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Maßstäbe für die Transparenz Allgemeiner Versicherungsbedingungen

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Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). AVB sind aufgrund des Wegfalls der Vorabgenehmigung durch das Bundaufsichtsamt für das Versicherungswesen (jetzt: Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherung) Instrumente des Wettbewerbs geworden. Inzwischen gestalten die Unternehmen ihre AVB und Tarife bis auf wenige Ausnahmen selbst. Aufgrund der Deregulierung in Deutschland wurde die Möglichkeit geschaffen eine Vergleichbarkeit mit dem Rechtssystem in Großbritannien vorzunehmen, da dort im Versicherungswesen niemals eine Bedingungskontrolle oder Tarifgenehmigungspflicht bestand. AVB werden zunehmend am Transparenzgebot gemessen. Dieses besagt, dass Klauseln klar und verständlich abgefasst sein müssen. Ein echter deutsch-englischer Rechtsvergleich war in der Form jedoch nicht möglich, da es bisher in Großbritannien keine einschlägige Fallpraxis und Gerichtsurteile zur Frage der Intransparenz gibt, anhand derer sich das Transparenzgebot im Versicherungsrecht konkretisieren ließe. Ziel der Arbeit war es ein Transparenzmodell zu entwickeln, welches Mindestbestimmungen hinsichtlich der Transparenz im allgemeinen festgelegt.
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