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Menschenrechte und Religionen
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Das Verhältnis zwischen den Religionsgemeinschaften als soziale Konkretisierungsformen des Abstractums »Religion« und den Menschenrechten muss gerade in unseren Tagen aus einer sozialethischen Perspektive neu und präzise bestimmt werden.Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft sind die Religionsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich-demokratischen Rechtskultur zu treten. Die Religionsgemeinschaften müssen ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Religionsgemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft sozialethisch neu fassen. Dieser Prozess hat exemplarischen Charakter, er lässt auch sozialethische Rückschlüsse auf andere nichtstaatliche Akteure und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten zu. Aufgrund ihrer sozialen Dimension beeinflusst Religion andere Lebens- und Handlungsbereiche. Daher weist das Projekt u. a. eine hohe wirtschaftsethische Relevanz auf.
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