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Menschenrechtsschutz durch Staatenberichte
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Sowohl universelle als auch regionale Systeme zum Menschenrechtsschutz verpflichten die Vertragsstaaten von Menschenrechtsverträgen, regelmäßig Staatenberichte über die Umsetzung der Konventionsrechte an Sachverständigenausschüsse zu übermitteln. Ziel der Untersuchung ist es, anhand einer vergleichenden Darstellung dieser Staatenberichtsverfahren ein umfassendes Bild des Überprüfungsverfahrens zu entwerfen. Dazu werden sowohl der rechtliche Rahmen als auch die Praxis der Überprüfungsorgane analysiert. Funktion und Inhalt der Staatenberichte, die Tätigkeit der Überprüfungsorgane und die Rolle regierungsunabhängiger Organisationen werden ebenso diskutiert wie die Frage einer verbesserten Integration der Berichtsverfahren in das gesamte System des Menschenrechtsschutzes. Die Untersuchung schließt mit einer Bewertung der Wirksamkeit des Staatenberichtsverfahrens.
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