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Menschenrechtsverletzung per Gesetz?

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Zwangsmaßnahmen werden in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen trotz der Gräueltaten vor und während der Machtübernahme der Nationalsozialist*innen auch heute noch sehr häufig und vor Allem unreflektiert angewendet. Als Menschenrechtsprofession muss sich die Soziale Arbeit die Frage stellen, ob diese Praxis, obgleich rechtlich durch das 2013 novellierte Betreuungsrecht weitestgehend abgesichert, nicht im eklatanten Widerspruch zur professionsethischen Basis des Berufsfeldes steht. Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit unter Einbezug der UN-BRK, des GG und der AEMR mit einem Ausblick auf mögliche Alternativen. Durch Aufklärung und den Einbezug psychisch erkrankter Menschen in die Abläufe und Verfahrensweisen in der stationären Psychiatrie ist es möglich, repressive und traumatisierende Zwangsmaßnahmen zu vermeiden und stattdessen Strukturen zu Gunsten der Wahrung der Menschenrechte und der geistigen und körperlichen Unversehrtheit des Individuums zu etablieren.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

52,90 CHF